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Allgemeine Geschäftsbedingungen Beratung,Training & Seminare 

1. Geltungsbereich 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von FLD - Hospitality Wine Advisor im Tätigkeitsbereich Beratung und Training. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie im Einzelfall vereinbart und schriftlich bestätigt werden. 

2. Angebote, Vertragsabschluss und Anmeldung 

Angebote sind freibleibend und mangels anderer Angaben nicht länger als 14 Tage gültig. 

Der Vertrag gilt mit der schriftlichen Bestätigung des Kundens oder der, FLD - Hospitality Wine Advisor, als wirksam abgeschlossen. 

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch FLD - Hospitality Wine Advisor. 

Anmeldungen für offene Seminare und Lehrveranstaltungen müssen aus organisatorischen Gründen spätestens 10 Tage schriftlich vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. 

3. Leistungserbringung 

Die FLD - Hospitality Wine Advisor ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte, u.a. selbständige Berater:Innen und Treiner:Innen, freiberufliche Kooperationspartner:Innen erbringen zu lassen. 

Zwischen den Kund:Innen der FLD - Hospitality Wine Advisor und den Dritten entsteht kein Vertragsverhältnis. 

Die für die FLD - Hospitality Wine Advisor tätigen Dritten stehen in einer Vertragsbeziehung zu FLD - Hospitality Wine Advisor, die Kund:Innen sind daher nicht berechtigt, diese zur Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung zu veranlassen. 

4. Leistungsfristen - Absagen 

Die Leistungstermine und -fristen bestimmen sich nach der Auftragsbestätigung. 

In Fällen höherer Gewalt ist die FLD - Hospitality Wine Advisor, berechtigt, Terminänderungen bekanntzugeben, ohne in Verzug zu geraten. 

Sollte ein Training, Seminar, Coaching oder Workshop durch Krankheit der Trainerin/des Trainers, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ausfallen, dann FLD – Hospitality Wine Advisor nicht zum Ersatz von Reise- und 

Übernachtungskosten verpflichtet werden. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch wird ausdrücklich ausgeschlossen. 

Zu geringe Teilnehmerzahl bei offenen Seminaren und Lehrveranstaltungen (weniger als die Hälfte der angegebenen maximalen Teilnehmeranzahlt) berechtigt uns zur Absage der Veranstaltung. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zu 100% zurücküberwiesen. 

5. Teilnahmegebühren & Honorar 

Bei offenen Seminaren und offenen Lehrveranstaltungen sind die Teilnahmegebühren 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn fällig. 

In den Teilnahmegebühren sind die Kosten für die Teilnahme und Unterlagen beinhaltet. Aufenthalts- und Verpflegungskosten sind nicht inkludiert und von den Teilnehmern selbst zu tragen. 

Für die Beratungsleistungen der FLD - Hospitality Wine Advisor wird ein Honorar gemäß Auftragsbestätigung vereinbart. Vorauszahlungen und Teilzahlungen können je nach Aufwand vereinbart werden. 

6. Reise- und Aufenthaltskosten 

Zum vereinbarten Honorar kommen noch die effektiven Reise- und aufenthaltskosten gemäß den folgenden Bestimmungen hinzu: 

Reisekosten werden in Österreich unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel mit dem amtlichen Kilometergeld von EUR 0,42 pro KM abgerechnet. Als Ausgangspunkt der Reise gilt der Sitz der FLD - Hospitality Wine Advisor, 1130 Wien. 

Reisekosten ins Ausland werden nach dem tatsächlichen Aufwand gemäß Beleg weiter verrechnet. 

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Berater:innen bzw. Trainer:Innen sind für die Dauer der Anreise am Tag vor der Veranstaltung bis zum Ende der Veranstaltung gemäß Belegen zu ersetzen, sofern nicht in der Auftragsbestätigung eine Pauschale vereinbart wurde. 

Die Verrechnung von Reisezeiten obliegt der jeweiligen Vereinbarung. 

7. Zahlungsbedingungen 

Die Teilnahmegebühren bei offenen Seminaren und Lehrveranstaltungen für Endverbraucher sind inkl. der gesetzlichen MwSt. und spätestens 10 Tage vor dem Beginn der Veranstaltung fällig. 

Sämtliche andere Leistungen werden zuzüglich jeweils gesetzlicher vorgesehener Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 20% USt. in Rechnung gestellt. Sofern sich nicht aus der Auftragsvereinbarung im Einzelfall Abweichendes ergibt, sind Rechnungen ohne Abzug nach Erhalt netto Kassa fällig. 

Im Verzugsfall ist die FLD - Hospitality Wine Advisor berechtigt, Verzugszinsen und pauschale Betreibungskosten in gesetzlicher Höhe nach §§ 456, 458 UGB zu verlangen. 

8. Stornokosten 

Absagen bzw. Stornierung von vertraglich vereinbarten Leistungen haben in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall werden von der FLD - Hospitality Wine Advisor folgende Stornokosten in Rechnung gestellt: 

  • Storno ab Auftragserteilung bis 30 Tage vor vereinbartem Arbeitsbeginn kostenfrei 

  • Storno zwischen 30 bis 14 Tagen vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 50% der Nettoauftragssumme 

  • Storno kürzer als 14 Tage vor vereinbartem Arbeitsbeginn: 100% der Nettoauftragssumme 

 

Bereits bei der FLD - Hospitality Wine Advisor entstandene Auslagen sind in jedem Fall zu 100% zu ersetzten. 

Terminverschiebungen sind bis 30 Tage vor Arbeitsbeginn oder vor der gebuchten Veranstaltung kostenfrei, danach werden 10% der Nettoauftragssumme als Manipulationsgebühr verrechnet, wenn die Veranstaltung/der Arbeitsbeginn innerhalb von 6 Monaten nach dem Ursprünglichen Termin durchgeführt wird. 

Bei Verschiebungen unter 30 Tagen gelten die obigen Stornobedingungen. 

 

9. Geheimhaltung 

Die FLD - Hospitality Wine Advisor sowie ihre Kund:Innen sind verpflichtet, alle den jeweils anderen Vertragspartner:Innen betreffenden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt geworden sind und nicht allgemein bekannt sind, geheim zu halten und diese Verpflichtung auf ihre Mitarbeiter:Innen und sonstige für sie tätige Dritte zu überbinden. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. 

10. Datenschutz 

Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfassten personenbezogenen Daten von Kund:Innen und deren Mitarbeiter:innen dienen der Erfassung und Abwicklung sowie der Rechnungslegung und sind somit zur Vertragserfüllung erforderlich. Die FLD - Hospitality Wine Advisor behandelt diese Daten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter. 

11. Schutz des geistigen Eigentums und Urheberrechte 

Sämtliche Urheberrechte an den im Rahmen der Beratungstätigkeit, der Training und Seminare durch die FLD - Hospitality Wine Advisor erstellten Werken (Präsentationen, Entwürfe, Berichte, sonstige Dokumente, etc.) stehen der FLD - Hospitality Wine Advisor zu. Den Kund:Innen wird daran ein zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, das nicht auf Dritte übertragbar ist. Ein 

Recht auf Verwertung, Vervielfältigung und Verbreitung sowie Zurverfügungstellung ist davon ausdrücklich nicht umfasst. Die Verwendung der Werke, auch auszugsweise oder in Teilen davon, für andere Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, ist ausdrücklich untersagt. Eine Haftung der FLD - Hospitality Wine Advisor, gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. 

12. Gewährleistung und Schadenersatz 

Die FLD - Hospitality Wine Advisor haftet nur für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. 

Die FLD - Hospitality Wine Advisor haftet bei hybriden oder virtuellen Erbringungen von Beratungs-, Trainings- und Seminarleistungen nicht für die Verfügbarkeit und Störungsfreiheit der verwendeten Plattform und für keine bestimmte Qualität der Übertragung. Es gelten die jeweiligen Datenschutzbestimmungen der verwendeten Plattform. 

Der Auftraggeber/die Auftraggeberin hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von FLD - Hospitality Wine Advisor zurückzuführen ist. 

Nach Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung der Beratungs-, Trainings- oder Seminarleistung sind Ansprüche auf Mängelbehebung und Preisminderung ausgeschlossen. 

13. Verzugsfolgen und Rücktritt 

In Fällen höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und unabwendbarer Ereignisse wie Krankheit oder Unfall betreffend den oder die jeweilige Berater:In oder Trainer:In ist die FLD - Hospitality Wine Advisor zu Terminverschiebungen berechtigt, ohne dadurch in Verzug zu geraten. Ein daraus diesbezüglicher Schadenersatzanspruch der Kund:Innen wird ausgeschlossen. 

Die FLD - Hospitality Wine Advisor ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten: 

falls die Erbringung der Beratungs- oder Trainingsleistung aus Gründen, die in der Sphäre der Kund:Innen liegen, unmöglich oder trotz Fristsetzung weiter verzögert wird 

falls über das Unternehmen der Kund:Innen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird. 

Unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche ist die FLD - Hospitality Wine Advisor berechtigt, Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen zu verlangen bzw. erhaltene Anzahlungen einzubehalten. 

14. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder ihrer Bestandteile unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind danach nach Treu und Glauben verpflichtet, die unwirksame 

Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Ergebnis gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen. 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand 

Erfüllungsort ist Wien. Als Gerichtsstand wird das für den ersten Bezirk in Wien jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart. 

Stand März 2024 

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